
Die zweite Rede von Dr. Pfeil im Plenum befasste sich mit einem Antrag der SPD-Fraktion, die eine Nutzung der Mautstationen zur Kriminalitätsbekämpfung fordert. Nach Auffassung der FDP ist die anlasslose, massenhafte Speicherung von Verkehrsdaten für eine eventuelle Verwendung zur Strafverfolgung nicht zielführend und verstößt gegen nationales und europäisches Recht.
In seiner Rede erläutert der Dr. Werner Pfeil zunächst die Rechtslage, die aus dem Bundesfernmeldegesetz eindeutig hervorgehe. Demnach ist eine Verwendung, Übermittlung Nutzung oder Beschlagnahmung der Daten zu sämtlichen nichtmautbezogenen Zwecken nicht zugelassen.
Die Speicherung und Verwendung der Mautdaten kämme einer Vorratsdatenspeicherung gleich. Der Europäische Gerichtshof hat diese bereits in den Ländern Großbritannien und Schweden für unzulässig erklärt.
Hier können Sie das Wortprotokoll des Landtages von der Rede lesen:
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