Dr. Pfeil MdL: Freie Schulwahl über Grenzen hinweg!

Zum Thema grenzüberschreitende Schulwahl teilt Dr. Werner Pfeil MdL mit:

 

"Eltern, die den Wunsch haben, Ihre Kinder im Ausland zur Schule zu schicken, weil sie dort eine Internationale Schule besuchen könnten, die vor Ort nicht existiert, oder weil ihre Kinder die Sprache des Nachbarlandes erlenen wollen, sollten dieses Recht auf freie Schulwahl haben. 


Entgegenstehende landesgesetzliche Regelung sind kurzfristig abzuschaffen, weil sie rechtswidrig sind!

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Das natürliche Recht der Eltern, die Erziehung und Bildung ihrer Kinder zu bestimmen (Art 8 NRW Landesverfassung) und  die Pflicht des Staates, bei den von ihm übernommenen Aufgaben dieses Elternrecht im Gesamtbereich der Erziehung und des Unterrichts zu achten (Art 2 Zusatzprotokoll der EMRK) führt zur Rechtswidrigkeit des Ministerialerlasses  vom 13.9.2016  --  222-202-02-112773 (von der ehemaligen Rot/Grünen-Landesregierung in 2016 überarbeitet), der generell in dem Wunsch der Eltern und/ oder der Kinder, die Schule im Ausland besuchen zu wollen, keinen „wichtigen Grund“ sieht, um von der Schulpflicht in Deutschland abzusehen und den Besuch einer ausländischen oder internationalen Schule zu gestatten. "


Hier finden Sie eine Übersicht mit allen Punkten in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, für die sich die neue Landesregierung einsetzt:

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Auszug aus dem Koalitionsvertrag zur Grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
AuszugNRW-Koalitionsvertrag.pdf
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