
Im Jahr 2016 haben CDU, SPD und Grüne eine Verfassungsänderung im Landtag beschlossen, die eine 2,5% Sperrklausel bei Kommunalwahlen beinhaltet. Demnach würden Parteien mit einem Ergebnis unter 2,5% in den kommunalen Parlamenten nicht berücksichtigt. Die Liberalen haben sich seinerzeit aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken enthalten.
Am 24.10.2017 fand nun, nach der Klage mehrerer kleiner Parteien, die mündliche Verhandlung vor dem Landesverfassungsgerichtshof NRW in Münster statt. Dr. Werner Pfeil MdL hat als Vorsitzender des Rechtsausschusses an der Befragung teilgenommen. Im Rahmen der Befragung der Parteien ließen die Richter keinen Zweifel daran, dass das Gebot der Verhältnismäßigkeit nicht ausreichend gewürdigt worden sei. Nach diesem Eindruck aus der Verhandlung ist damit zu rechnen, dass der Verfassungsgerichtshof NRW am 21.11.2017 feststellen wird, dass durch die Verfassungsänderung die Rechte der klagenden Parteien verletzt werden. Die Sperrklausel dürfte damit aufzuheben sein.