
Das Landeskabinett hat heute dem zweiten Entfesselungspaket mit insgesamt 23 Maßnahmen zugestimmt. Es folgt auf das erste Entfesselungspaket, dass 39 Gesetzes- und Verordnungsentwürfe zum Abbau belastender Regelungen umfasst hat. „Wir bleiben unseren Grundsätzen treu: „Wir wollen die Dinge unkomplizierter, überschaubarer und für die Betroffenen verständlicher gestalten“, so Landeswirtschaftsminister Prof. Pinkwart.
Das Programm beinhaltet eine Überarbeitung des Landesentwicklungsplans (LEP) vom Februar 2017. So soll u.a. die elektronische Rechnung in NRW ermöglicht werden und die Kommunen mehr Flexibilität
bei der Planung von Gewerbeflächen erhalten.
Hier die Maßnahmen des Pakets zur Information:
E-Rechnung
Derzeit empfängt die Landesverwaltung in NRW bis zu fünf Millionen Rechnungen jährlich, weniger als zehn Prozent davon werden elektronisch übermittelt. Das soll sich mit einer entsprechenden
Änderung des E-Government-Gesetzes ändern. Durch die flächendeckende Einführung der E-Rechnung werden die Kommunikation zwischen Wirtschaft und Verwaltung digitaler, schneller, einfacher und –
durch den Verzicht auf Papier – nachhaltiger. Ziel ist ein durchgängig elektronischer Prozess – von der Auftragsvergabe bis zur Bezahlung.
Änderungen und Erläuterungen des LEP
Mit dem Kabinettbeschluss von heute hat die Landesregierung das Verfahren zur Änderung des LEP vom Februar 2017 eingeleitet. Die Maßnahmen im Einzelnen:
- Mehr Flexibilität bei der Flächenausweisung, z.B. zur Festsetzung von Bauflächen und Baugebieten in kleinen Ortsteilen mit weniger als 2000 Einwohnern, bei der Erweiterung bestehender
Betriebe, oder bei der Planung von gewerblichen Tierhaltungsanlagen im Außenbereich.
- Streichung des 5 ha-Grundsatzes, der sich als überflüssiges, weil unwirksames Instrument erwiesen hat. Klar ist, dass sich die Landesregierung weiter für die Vermeidung eines unnötigen
Flächenverbrauchs und für den Schutz landwirtschaftlicher Flächen einsetzt.
- Entwicklung des newParks in der Emscher-Lippe Region zu einem Top-Standort für Gewerbe und Industrie: der bisher geltende Mindestflächenbedarf für eine Erstansiedlung wird von 80 ha auf 50
ha reduziert. Dies gilt auch für andere Standorte landesbedeutende flächenintensive Großvorhaben wie z. B. Euskirchen.
- Änderung der Festlegungen zur Windkraftnutzung: Es ist vorgesehen, die Möglichkeit der Errichtung von Windenergieanlagen im Wald und die Verpflichtung zur Festlegung von Vorranggebieten
für die Windenergie in Regionalplänen aufzuheben. Außerdem soll der Grundsatz, mit dem der Umfang der Flächenfestlegungen für Windenergie in den Regionalplänen geregelt wird, ganz
entfallen.
- Aufhebung der Unterscheidung von landes- und regionalbedeutsamen Flughäfen. In Zukunft sind die Flughäfen Düsseldorf, Köln/Bonn, Münster/Osnabrück, Dortmund, Paderborn/Lippstadt und Weeze/
Niederrhein gleichrangig landesbedeutsam.
- Schutz weiterer Häfen (über die im LEP genannten hinaus) vor heranrückenden Nutzungen.
- Die Versorgungszeiträume für die Sicherung oberflächennahen, nichtenergetischer Rohstoffe (z.B. Kies und Sand) werden wieder auf 25 Jahre verlängert. Die verpflichtende Festlegung von
Vorranggebieten in den Regionalplänen wird aufgegeben.
Bessere Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien
- Solarenergienutzung erleichtern: Die Rahmenbedingungen für die Nutzung von Photovoltaik in der Fläche werden vereinfacht und klarer dargestellt.
- Geothermie-/Grubengasnutzung: Mit der Neufassung der „Verordnung über Feldes- und Förderabgaben“ wird das Wirtschaftsministerium u.a. die Bedingungen für die Geothermie- und
Grubengasnutzung dadurch verbessern, dass in einer Reihe von Anwendungsfällen bei der Nutzung von Geothermie und Grubengas Förderabgaben vermindert werden oder auf entsprechende Förderabgaben
verzichtet wird.
- Verlässlichere Bedingungen für die Tiefengeothermie: Mit dem Standortauswahlgesetz haben sich bei Investoren Unklarheiten und möglicherweise Hemmnisse für die Tiefengeothermie ergeben.
Damit es hier nicht zu Irritationen bei Investitionsentscheidungen für Projekte im Bereich der Tiefengeothermie kommt, wird sich die Landesregierung gegenüber der Bundesregierung und dem
Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit für die Erarbeitung klarer Auslegungshilfen zum Vollzug des Standortauswahlgesetzes einsetzen. Ziel ist es, Verzögerungen bei der Genehmigung
von Geothermie-Vorhaben zu vermeiden. Vor dem Hintergrund inzwischen geltender bundesrechtlicher Regelungen wird die Landesregierung den Bohrerlass vom 18. November 2011 entsprechend ändern, der
bisher tiefengeothermische Vorhaben blockiert hat. Etwaigen Anträgen auf Genehmigung wissenschaftlicher Probebohrungen mit Einsatz der Fracking-Technologie in Gesteinen unkonventioneller
Erdöl-/Erdgasvorkommen im Sinne der bundesgesetzlichen Regelungen steht die Landesregierung weiterhin ablehnend gegenüber.
- Bundesratsinitiative zu Ausschreibungen für den Windenergieausbau: Die Landesregierung wird sich über eine Bundesratsinitiative zur Anpassung des Erneuerbare-Energien-Gesetze dafür
einsetzen, dass bei künftigen Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land Planungssicherheit für Investoren und Anlagenbauer erreicht wird. Das betrifft insbesondere das Jahr 2018, in das für
ab 2021 eingeplante Mittel vorverlegt werden sollen. Ziel ist es, Strukturbrüche für die Branche zu vermeiden.
Planung, Genehmigung, Überwachung von Industrieanlagen
- Verwaltungspraxis im Umweltbereich vereinfachen: MULNV wird gemeinsam mit dem MWIDE die Verwaltungspraxis im Umweltbereich systematisch evaluieren und zeitnah Vorschläge zur Vereinfachung,
Modifikation und Beschleunigung bei der Überwachung und Genehmigung von Industrieanlagen erarbeiten. Ziel ist es, den Grundsatz der 1:1-Umsetzung von Bundes- und Europarecht möglichst weitgehend
sicher zu stellen. In diesem Zusammenhang soll die Laufzeit von Genehmigungsverfahren anhand konkreter Fälle zusammen mit den zuständigen Behörden analysiert und optimiert werden. Angestrebt
wird, Hinweise zur Straffung, Vereinfachung und Übertragbarkeit solcher Verfahren mit Blick auf die betroffenen Rechtsgebiete zu gewinnen und diese anschließend zum landesweiten Standard – im
Sinne von Best-Practice-Beispielen – weiter zu entwickeln.
- Technische Merkblätter auf europäischer Ebene: Im Rahmen des „Sevilla-Prozesses“ werden zwischen den Mitgliedsstaaten, den Umweltverbänden und der Industrie die besten verfügbaren
Techniken erarbeitet und in technischen Merkblättern festgelegt. Kritisiert wird eine unzureichende Transparenz der verwendeten Daten und eine teilweise Abweichung der festgelegten
Emissionsbandbreiten vom tatsächlichen Stand der Technik in Einzelfällen. Die Landesregierung wird sich daher im Rahmen der jeweiligen Gremien dafür einsetzen, dass ein nachvollziehbarer
Interessenausgleich zwischen beiden Bereichen Umwelt und Wirtschaft gewährleistet wird, um einerseits den europäischen Verpflichtungen zur Verminderung der Umweltbelastungen durch Maßnahmen gemäß
der besten verfügbaren Technik gerecht zu werden und andererseits sicher zu stellen, dass industriepolitische Vorhaben nicht unnötig erschwert werden. Industrie und Behörden sollten gleichermaßen
daran mitwirken, dass ausreichende und valide Daten zu den mit der besten verfügbaren Technik erreichbaren Emissionsbandbreiten in den sog. BVT-Prozess eingebracht und diese sodann in einem
transparenten und dem Stand der Technik entsprechenden Inhalt abgebildet werden. Zudem wird dadurch sichergestellt, dass Landesbehörden keine vermeidbaren Aufgaben übertragen werden durch
umfangreiche Ausnahmezulassungen.
Vereinfachungen für Gründer
- Schnelle Erteilung der Steuernummer: Die Landesregierung setzt ihre Initiative „Neue Gründerzeit – unkompliziert gründen in NRW konsequent fort. Mit einer Reihe von Vereinfachungen, die
zeitnah in Kraft treten bzw. bereits in Kraft getreten sind, werden die Verfahren für Gründerinnen und Gründer einfacher, überschaubarer und deutlich schneller: Über das ELSTER Online-Portal
(www.elster.de) besteht jetzt die Möglichkeit, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmungen online auszufüllen. Ab Dezember 2017 wird dies auch für Körperschaften angeboten.
Die Beantragung der sog. Umsatzsteuer-ID ist ebenfalls ab sofort online möglich. Das ELSTER-Portal ist damit ein weiterer Meilenstein bei der Beschleunigung des Gründungsprozesses. Diese Angebote
werden jetzt durch die StarterCenter und digiHubs im Rahmen der Gründungsunterstützung landesweit bekannt gemacht, angewandt und beworben.
- Mitarbeiterkapitalbeteiligung bei jungen Unternehmen: Ziel ist es, neue Formen der Mitarbeiterbeteiligung bei Gründern und jungen Unternehmen zu entwickeln. Dazu sollen die
Anteilsübertragung flexibler gestaltet und neue Unternehmensformen entwickelt werden, die eher auf die Bedürfnisse dieser Zielgruppe zugeschnitten sind als Aktiengesellschaft und GmbH.
- Maßnahmen der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit im Gründungsbereich: In enger Kooperation mit der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur
für Arbeit bereitet das MWIDE eine Reihe von Vereinfachungen insbesondere für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit vor. Der Prozess soll bis Ende Februar 2018 abgeschlossen werden. Dazu zählen im
Einzelnen die Vereinfachung der Bewilligungsverfahren, die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen der Regionaldirektion und den Startercentern NRW bei Gründungen und eine Qualitätsoffensive
innerhalb der Arbeitsagenturen, hier sollen FAQ-Listen für Gründungswillige und ein Leitfaden für Gründer erarbeitet werden.
Wirksamer Staat
- Unkomplizierte Bekämpfung der Schwarzarbeit durch Digitalisierung: Die Landesregierung will mit deutlich unkomplizierteren, verständlicheren Regelungen und Verfahren die Einhaltung der
Rechte und Pflichten von Bürgerinnen und Bürger gewährleisten. So soll mit dem vorliegenden Entfesselungspaket II in einem ersten Schritt die Schwarzarbeitsbekämpfungspraxis durch eine bessere
Vernetzung der beteiligten Behörden untereinander im Zuge der Digitalisierung deutlich effizienter, klarer und einfacher gestaltet werden. Ziel ist eine landesweite Datenbank, durch die die
Zusammenarbeit der ermittelnden Beamten gestärkt, Synergieeffekte erzielt, Verfahren aus mehreren Kommunen gebündelt und so auch Vollzugsdefizite abgebaut werden können. Damit erfüllt die
Landesregierung eine Zusage aus dem Entfesselungspaket I. Gemeinsam mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales soll das Bewusstsein für die Notwendigkeit der Schwarzarbeitsbekämpfung
durch weitere Maßnahmen (Information und Vernetzung der beteiligten Behörden) insbesondere in den Kommunen gestärkt werden.
- Entbürokratisierung im Sport: Die Landesregierung prüft derzeit verschiedene Maßnahmen zur Entbürokratisierung auch im Bereich des Sports, um die gesellschaftlichen Kräfte des Landes auch
durch den Abbau bürokratischer Hürden zu entfesseln und die zivilgesellschaftliche Selbstorganisation zu befördern
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