Oberverwaltungsgericht untersagt Abholzung des Hambacher Forstes für Braunkohleabbau

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat aufgrund eines Eilantrages das Abholzen des Hambacher Forstes  vorläufig untersagt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass das Gericht im Hauptsacheverfahren sich zukünftig mit der Frage beschäftigen wird, ob europäisches Recht, nämlich die Anwendung der FFH-Richtlinie, zu einer Änderung der bisherigen Beurteilung führt. Es ist nicht auszuschließen, dass – wenn es um die Frage der Anwendbarkeit von EU-Recht geht – auch der EuGH in Luxemburg im Rahmen einer Vorlageentscheidung angerufen wird. Fest steht, es wird Zeit kosten und die Rechtsunsicherheit bleibt.     

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Die CDU/FDP Koalition in Düsseldorf ist angetreten, um bis 2030 NRW zum innovativsten, leistungsstärksten und klimafreundlichsten Industriestandort zu entwickeln.  Parallel dazu arbeiten die Braunkohle-Kommission in Berlin und die Zukunftsagentur Rheinisches Revier daran, um zukunftsfähige Projekte für die Region nach vorne zu bringen. Auch der Zweckverband Region Aachen hat ein Papier entwickelt, das in der letzten Zweckverbandsversammlung vorgestellt wurde. Man sieht: Auf allen Ebenen wird an Szenarien für einen Kohleausstieg gearbeitet. Dabei ist aber auch zu berücksichtigen, dass die Versorgungssicherheit mit Energie und die derzeit noch in der Braunkohle vorhandenen Arbeitsplätze zu sichern sind. Diese Herausforderung ist allen Parteien im Landtag klar und das Braunkohleausstiegsdatum 2040 wurde ja von der alten Landesregierung noch festgeschrieben. 

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