Dr. Pfeil MdL zur Entlastung der Feuerwehren: "Wegen einer Ölspur darf das Ehrenamt nicht ins Schleudern geraten"

Als fachpolitischer Sprecher der FDP Landtagsfraktion im Innenausschuss für den Bereich Feuerwehren und Katastrophenschutz hat Werner Pfeil MdL im Rahmen einer Umfrage zum Thema „Freiwillige Feuerwehren“ geäußert:

 

Das Thema "Entlastung der Freiwilligen Feuerwehren" ist ein Thema, mit dem sich der Landtag bereits mehrfach intensiv befasst hat. 

 

Zur Stärkung des Ehrenamtes ist es meiner Meinung nach unbedingt erforderlich, dass nicht nur die Akzeptanz der ehrenamtlich Tätigen und ihrer Familien sondern auch die der Arbeitgeber vorhanden ist. Aus unterschiedlichsten Gründen ist es daher notwendig, dass die ehrenamtlichen Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren nicht aufgrund zu vieler "Bagatelleinsätze" das Interesse an dieser wichtigen gesellschaftlichen Aufgabe verlieren. Auch die ehrenamtlichen Feuerwehren müssen sich daher ihrer Hauptaufgabe widmen können. "Betriebsstoffe auf Fahrbahnen" gehören primär hier nicht dazu. 

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Die Politik war und ist daher aufgerufen, diesbezüglich für eine "Feuerwehrentlastung" zu sorgen. 

 

Bereits in der letzten Legislaturperiode wurde eine Vereinbarung zwischen den kommunalen Spitzenverbänden, dem Verband der Feuerwehren in NRW und den Ministerien geschlossen, mit der eine Projektgruppe eingerichtet wurde, deren Aufgabe es war, eine Untersuchung zur optimalen Aufgabenwahrnehmung durch Straßenbaulastträger und Feuerwehren bei der Beseitigung von Ölverunreinigungen auf Verkehrsflächen durchzuführen. 

 

Auf die Kleine Anfrage der damaligen Abgeordneten und heutigen Ministerin, Ina Scharrenbach, (Drs. 16/11867) vom 2.6.2016 unter der Überschrift: "Ölspurbeseitigung auf Verkehrsflächen: Was macht die Umsetzung des Landtagsbeschlusses?" wurde der Sachstand dargestellt und die Vereinbarung als Anlage mit abgedruckt. 

 

Der Ergebnisbericht der Untersuchung vom 24.10.2016 ist ebenfalls im Internet abrufbar und stellt sehr anschaulich die unterschiedlichen Zuständigkeiten von Straßenbaulastträger auf der einen Seite und Feuerwehr bzw. Polizei auf der anderen Seite im Rahmen der Gefahrenabwehrzuständigkeit dar. 

 

Nicht jede Ölverschmutzung unterfällt danach der Gefahrenabwehr, so dass selbstverständlich der Straßenbaulastträger vorrangig nach §§ 9, 9a Straßen- und Wegegesetz für die Beseitigung von Ölverunreinigungen zuständig ist.

 

Und hier greift jetzt Ihr Beispiel der Stadt Wülfrath. Selbstverständlich haben hier die Städte die Möglichkeit, mit den städtischen Betriebshöfen entsprechende Aufgabenübertragungen zu regeln. Auch können Verträge des Straßenbaulastträgers mit entsprechenden Reinigungsunternehmen zur Durchführung der Reinigungsarbeiten der Ölverunreinigung mit einer vertraglichen maximalen Alarmierungszeit geschlossen werden. 

 

Unter der Überschrift: "Bessere Zusammenarbeit bei der Ölspurbeseitigung" in Heft 1/2017 des Städtetages wird ebenfalls ausgeführt, dass der Landesbetrieb Straßenbau im Jahr 2017, Rahmenverträge erarbeitete, um für die in seinem Zuständigkeitsbereich liegenden Straßen eine Beauftragung von Reinigungsunternehmen vertraglich zu vereinbaren. 

 

Der Landtag NRW und der Innenausschuss von NRW haben sich zuletzt am 17.1.2019 mit dem Thema befasst. In der Vorlage 17/1609 wurde von dem Innenministerium unter der Überschrift: "Welche aktuellen Erkenntnisse gibt es beim Thema "Ölspurbeseitigung?" berichtet, dass insgesamt 46 von 53 Kreisen (87%) vertragliche Vereinbarungen getroffen haben. Für 7 Kreise wurden keine Angebote durch Reinigungsunternehmen abgegeben. Im Jahr 2018 wurden daher insgesamt Leistungen in Höhe von rund 2,5 Mio. Euro aus den Rahmenverträgen abgerufen. Aufgrund der positiven Erfahrungen ist eine Fortsetzung der Ausschreibung daher vorgesehen.

 

Hinweisen möchte ich in diesem Zusammenhang noch auf den Artikel in der Aachener Zeitung vom 25. August 2016, in der aus dem Kreis Heinsberg unter der Überschrift: "Sind Ölspuren ein Fall für die Feuerwehr?" berichtet wird. Im Januar 2016 (also vor Unterzeichnung der oben aufgeführten Vereinbarung und bevor der Ergebnisbericht von Ende 2016 vorlag) wurde dort eine Bauhofstaffel der Freiwilligen Feuerwehr mit dem Ziel gegründet, die übrigen Feuerwehren zu entlasten. Sie rückt bei kleineren Bränden mit aus und ist für die Entfernung von Ölspuren in der Zeit von 7.30 bis 16.30 Uhr alleine zuständig.

 

Fazit: 

Unsere Fraktion befürwortet ausdrücklich das Vorgehen der Wülfrather Bürgermeisterin, den auch von Landesseite verfolgten Weg zur Entlastung der ehrenamtlichen Feuerwehr von "Bagatellfällen" einzuschlagen, denn "wegen einer Ölspur darf das Ehrenamt nicht ins Schleudern geraten".

Bericht der Rheinischen Post zu diesem Thema

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