
Die Mitglieder des Rechtsausschuss des Landtages von NRW haben sich zuletzt am 3.7.2019 mit Vertretern von BRAK (Bundesrechtsanwaltskammer) und DAV (Deutscher Anwaltverein) zum Thema der notwendigen RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) Reform ausgetauscht.
Zum 1. August 2013 ist die letzte Anpassung des RVG erfolgt. Entsprechend der Entwicklung der Tariflöhne muss auch beim RVG eine Angleichung stattfinden, denn neben der Inflation steigen Mieten, Löhne und Versicherungsprämien, außerdem führen die Einführung der E-Akte und von beA zu neuen Kosten.
Dagmar Beck-Bever, Vorsitzende des Ausschusses RAV der Bundesrechtsanwaltskammer, erklärte im Rechtsausschuss, dass man bis 2018 von einer Steigerung von mindestens 13 % ausgehen müsse, die tatsächlichen Kosten der Anwälte sind jedoch noch weiter gestiegen.
Der DAV und die BRAK hatten bereits zeitlich davor im Mai 2019 die Regierungsfraktionen des Bundestages aufgefordert, die gesetzliche Vergütung zumindest der Tariflohnentwicklung anzupassen. Ein entsprechender Punkteplan wurde 2018 der Bundesjustizministerin vorgelegt. Es geschah jedoch nichts.
Der Kölner Anwaltsverein hat kürzlich mit Datum vom 7.2.2020 eine Petition (Nr.106904) zum Deutschen Bundestag onlinegestellt, in dem die Reform des RVG auch und gerade wegen der darauf aufbauenden PKH-Vergütung (Prozesskostenhilfe) nachdrücklich gefordert wird. In der Begründung heißt es: „Die Petition möchte die Bevölkerung und die Politik hinsichtlich der Gefahr für den Rechtsstaat sensibilisieren und deren Bewusstsein für die Garantie des Zugangs zum Recht auch für Menschen in prekärer Situation schärfen.“ Deutlicher kann nicht darauf hingewiesen werden, worum es geht. Es geht um den Zugang zu einem funktionierenden Rechtssystem für alle Bevölkerungsschichten, auch für die die nicht rechtsschutzversichert sind und auf PKH angewiesen sind.
Die Bundesländer waren sich bei der Beurteilung der von BRAK und DAV 2018 angemeldeten Änderungen nicht einig. Darum sollten drei Bundesländer – Hamburg, Hessen und Schleswig-Holstein – eine Gesprächsgruppe bilden und sowohl mit dem DAV als auch der BRAK sämtliche Positionen intensiv besprechen.
Wie jetzt zu hören ist, dürften die Gespräche zu Ergebnissen geführt haben und man darf gespannt sein, ob eine Erhöhung der RVG-Gebühren von mehr als 10% akzeptiert wird und welche sonstigen Änderungen von den Bundesländern bejaht werden.
Dass eine Änderung und Anpassung notwendig ist, dürfte unstreitig sein. Die Anwaltschaft würde auch weiterhin darauf bestehen und von ihrer Forderung um eine grundsätzliche Anpassung der RVG-Gebühren nicht mehr zurückgehen. Das wissen auch alle Justizminister, die ihrerseits wieder auf eine funktionierende Anwaltschaft angewiesen sind.
Wichtig dürfte jetzt sein, dass relativ zügig die Ergebnisse der Gesprächsrunde der Vertreter der Bundesländer mit BRAK und DAV vorgelegt und bekannt gemacht werden. Die entsprechenden Beschlüsse müssen von den Justizministern zeitnah gefasst werden, damit die Landeshaushalte mögliche Kostensteigerungen im Rahmen von PKH berücksichtigen können.
Hier auf Zeit zu spielen, damit erst 2022 eine Umsetzung erfolgt, wäre den Rechtsanwälten gegenüber nicht fair und würde nur weitere Unzufriedenheit erzeugen. Der Justizapparat ist auf die Anwälte ebenso angewiesen, wie die Anwälte auf ein funktionierendes Gerichtswesen. Daher bleibt zu hoffen, dass dem Rechtsausschuss des Landes NRW bei der nächsten Befassung mit diesem Thema der mit BRAK und DAV abgestimmte Vorschlag aller Bundesländer vorliegt!
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