
Die EU-Kommission beabsichtigt die Bescheinigungsnotwendigkeit der A1-Bescheinigung aufzuheben (https://ec.europa.eu/germany/news/20190320-koordinierung-soziale-sicherheit_de). „Für viele Erwerbstätige und Selbstständige (Lehrer, Rechtsanwälte, Handwerker, Gewerbetreibende, etc.) ist es nach wie vor ein Ärgernis, auch bei kurzfristigen und kurzzeitigen beruflichen Tätigkeiten im benachbarten Ausland eine sogenannte A1-Bescheinigung für die vorübergehende Erwerbstätigkeit gem. der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Sozialsysteme vor der Geschäftsreise beim zuständigen Versicherungsträger zu beantragen und zum Nachweis auf der Reise mitführen zu müssen“, ärgert sich Pfeil, der als niedergelassener Rechtsanwalt in der Städteregion von dieser EG-Verordnung ebenfalls betroffen ist.
„Das hat nichts mit Europa bzw. einer Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere der grenznahen europäischen Regionen zu tun. Bei allem Verständnis für die Notwendigkeit einer Koordinierung der nationalen Sozialsysteme – die Verordnung in dieser Form ist Europabürokratie, die dem heutigen Anspruch an ein gemeinsames Europa zuwiderläuft“, ereifert sich Pfeil weiter. Nach deutscher Rechtslage ist es tatsächlich nach wie vor so, dass für jede Reise eine separate A1-Bescheinigung beantragt werden muss.
In der Regel sind die Krankenkassen für die Ausstellung der A1-Bescheinigungen zuständig. Die Bearbeitung dauert erfahrungsgemäß ca. 6-10 Wochen, was für die Antragsteller natürlich völlig unpraktikabel ist „Das lässt sich grundsätzlich auch anders handhaben. So stellen die Niederlande beispielsweise eine „Generalvollmacht“ aus, die für mehrere Dienstreisen gilt, so Pfeil weiter. In der Praxis behilft man sich so, dass man das entsprechende Formular wird ausgefüllt und eingereicht. Das ausgefüllte Formular inkl. Fax-Sendebericht (zum Nachweis des vor Reiseantritt gestellten Antrags) wird anschließend mitgeführt. Bei etwaigen Kontrollen im Ausland, die ohnehin fast ausschließlich in Hotels, d.h. bei Reisen mit Übernachtung, stattfinden, genügt den Kontrolleuren dann dieser Nachweis, um etwaige Bußgelder abzuwenden. „Insofern bleibt zunächst nur abzuwarten und zu hoffen, dass die Bescheinigungsnotwendigkeit auf europäischer Ebene zeitnah aufgehoben wird“, merkt Pfeil anschließend an.
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