Europa bekommt Platz im ersten Satz der NRW-Verfassung

Im 70. Jahr ihres Bestehens wird die nordrhein-westfälische Landesverfassung gleich im ersten Satz um einen Europa-Bezug ergänzt. Der Landtag verabschiedete am 25.6.2020 dazu einen gemeinsamen Gesetzentwurf von CDU, FDP, SPD und Grünen.

 

Den ursprünglichen ersten Worten «Nordrhein-Westfalen ist ein Gliedstaat der Bundesrepublik Deutschland» folgt jetzt die Passage «und damit Teil der Europäischen Union». 

 

Außerdem bekommt Paragraph 1 der Verfassung einen neuen, dritten Absatz. Darin heißt es unter anderem: «Nordrhein-Westfalen trägt zur Verwirklichung und Entwicklung eines geeinten Europas bei, das demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen sowie dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist, die Eigenständigkeit der Regionen wahrt und deren Mitwirkung an europäischen Entscheidungen sichert.» Weiter heißt es: «Das Land arbeitet mit anderen europäischen Regionen zusammen und unterstützt die grenzüberschreitende Kooperation.»

 

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Die Fraktionen begründeten die Einfügung des Europabezuges unter anderem mit den besonders engen Beziehungen des Bundeslandes zu den europäischen Nachbarn. «Der Verfassungsgeber des Jahres 1950 konnte die bis heute erreichte Tiefe und Breite der europäischen Integration nicht vorhersehen», heißt es in dem Gesetzentwurf. Die meisten Bundesländer haben in ihren Landesverfassungen ein Bekenntnis zu Europa verankert.

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