Erhebliche Zweifel am Bundesinfektionsschutzgesetz- Enthaltung von NRW im Bundesrat

Quelle: "Aktuell"-Nachrichtendienst der

FDP-Fraktion NRW

 

Wieder einmal gab es in dieser Woche eine Sondersitzung des Landtags. Wieder einmal war die aktuelle Corona-Lage das Thema einer Unterrichtung durch die Landesregierung. Die pandemische Lage ist erneut ernst. Das zeigen die Inzidenzwerte, vor allem aber die Belegung der Intensivbetten. Oberstes Ziel der Politik bleibt es, eine Überlastung unseres Gesundheitssystems zu verhindern. Gleichzeitig müssen wir es schaffen, das soziale und wirtschaftliche Leben in unserem Land weitestgehend zu sichern. Das ist kein Widerspruch, sondern gehört zusammen. Das Modell „Termin-Shoppen mit Test“ zeigt exemplarisch wie es geht: Wir setzen Anreize für Tests, reduzieren so die Dunkelziffer der Infektionen und ermöglichen wirtschaftliche Freiheit für Bürgerinnen und Bürger sowie für den Handel. So geht es in Nordrhein-Westfalen: verantwortungsbewusst, seriös und effizient. Das Bundesinfektionsschutzgesetz der großen Koalition, das aktuell in Berlin diskutiert wird, hat einen anderen Ansatz: Es ist geprägt von Misstrauen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern und sieht massive Einschnitte in die Grund- und Freiheitsrechte vor. 

 

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Das sehen wir mit großer Sorge. Besonders umstritten ist die nächtliche Ausgangssperre. Aerosolforscher haben darauf hingewiesen, dass die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus in geschlossenen Räumen am größten ist. Eine Ansteckung an der frischen Luft ist hingegen sehr unwahrscheinlich. Daher ist eine Ausgangssperre aus gesundheitlicher Sicht genau das falsche Instrument. Und aus Sicht der Bürgerrechte ist sie unverhältnismäßig. Die FDP-Landtagsfraktion spricht sich stattdessen dafür aus, die Möglichkeiten zu Kontakten im Freien mit Hygienekonzepten wieder stärker zu ermöglichen, beispielsweise auf der Terrasse vom Café, betonte unser Fraktionsvorsitzender Christof Rasche in der Debatte im Landtag.

 

Prof. Dr. Hinnerk Wißmann, Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, stellt dem Entwurf des Bundesinfektionsschutzgesetzes der großen Koalition ein schlechtes Zeugnis aus. In einer Ad-hoc-Stellungnahme im Auftrag unserer Fraktion schreibt er: „Der Entwurf sieht gegenüber der bisherigen Rechtslage zusätzliche, durchgreifende, statisch angeordnete Eingriffe in die Bürgerrechte vor. Die insoweit als Grundlage vorgesehene eindimensionale Festlegung auf eine gegriffene Inzidenzzahl ohne jede Rückkopplung etwa an die Rechte von Geimpften und Gesundeten, Testzahlen, tatsächlich drohende Krankheitsverläufe und Belastungen des jeweiligen Gesundheitssystems unterschreitet das verfassungsrechtlich gebotene Maß rationaler Gesetzgebung.“ Damit bestätigt das kurze Gutachten die erheblichen Bedenken der FDP-Landtagsfraktion an der Verhältnismäßigkeit und Rechtssicherheit des Gesetzentwurfes. Wir Freie Demokraten haben den Gesetzentwurf wiederholt kritisiert: „Der Entwurf des Infektionsschutzgesetzes schießt über das Ziel hinaus und hebelt die Mitbestimmung der Länder weitgehend aus, wenn es nur als Einspruchsgesetz durch den Bundesrat gebracht werden soll. Einig sind sich alle politischen Verantwortlichen im Ziel, unser Land möglichst stabil durch die Pandemie zu bringen und das Gesundheitssystem vor Überlastung zu schützen. Unterschiedliche Auffassungen gibt es dabei, wie wir dieses Ziel erreichen können“, betont unser Fraktionsvorsitzender Christof Rasche. „Der Föderalismus hat sich bewährt. Länder mit Zentralregierungen, wie Frankreich, dienen nicht als Vorbild.“ Eine pauschale landesweite Ausgangssperre ist unverhältnismäßig und ineffizient, das lehnen wir ab. Kontrollierbare Kontakte im Freien sind besser als Kontakte ohne Hygienekonzepte in Wohnungen. Falls das Infektionsschutzgesetz in der aktuellen Fassung vom Bundestag beschlossen wird, ist es für die FDP nicht tragbar. Nach den Verabredungen im Koalitionsvertrag würde sich NRW im Bundesrat dann enthalten.

Gutachten der Uni Münster zum Download

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