
„Wir müssen den Katastrophenschutz für eine Vielzahl von Szenarien weiter ausbauen. Das steht unzweifelhaft fest!“, bilanziert der FDP-Landtagsabgeordnete und Obmann im Untersuchungsausschuss „Hochwasser“ Dr. Werner Pfeil ein Jahr nach der Flutkatastrophe.
Das Gesetz (BHKG) ist in seiner derzeitigen Fassung unzureichend, um auf kreisgrenzübergreifende Großschadensereignisse reagieren zu können. Der Starkregen und das Hochwasserereignis vom 14./15.7.2021 hat aufgezeigt, dass das Frühwarnsystem verbessert werden muss und hierzu auch die Zusammenarbeit von Meteorologie und Hydrologie i.V.m. Geographen und Stadtplanern verbessert werden muss, um frühzeitig die Ergebnisse von Echtzeit-Pegelmessungen, die zu Echtzeit-Lagebildern führen müssen, zu einer frühzeitigen Warnung der Bevölkerung zu verwenden. Das ist ein kleiner Teil der bisherigen Ergebnisse des PUA. Daneben müssen Warnsysteme zum Schutz der Bevölkerung ausgebaut, geländegängige Fahrzeuge für die Katastrophenhelfer zur Verfügung gestellt, Drohnen für die Echtzeit-Lageermittlung neu angeschafft und die Ausrüstung der Katastrophenhelfer generell verbessert werden. Dies dient einem besseren Bevölkerungsschutz für großflächige Vegetations- und Waldbrände, für neue Starkregen und Hochwasser an kleineren und mittleren Flüssen in Tallagen und für sonstige Großschadensereignisse, die die Zukunft bringen könnte.
Wenn aber eine Katastrophe, wie am 14./15.7.20221 geschehen, eintritt, dann müssen auch die Billigkeitszahlungen unbürokratischer und schneller ausgezahlt werden. Gerade die Bürgerinnen und Bürger, die auf die Solidargemeinschaft hoffen dürfen, müssen schnelle Hilfe auch tatsächlich erhalten. Dass Hauseigentümer, die alles verloren haben, weil ihr Haus in dem Überschwemmungsgebiet lag, zunächst Grundbuchauszüge, Katasterauszüge und Einwohnermeldeamtsbescheinigungen beibringen müssen, ist umso unverständlicher, wenn auch die Stadtverwaltung oder das Amtsgericht von dem Hochwasser betroffen war und daher die Unterlagen gar nicht zu erhalten waren (so geschehen in Eschweiler und Stolberg). Hier wäre auch eine zentrale digitale Abfrage durch die Bezirksregierung selber bei Kenntnis des Antrages schneller und sinnvoller, als die betroffenen Bürger erstmal ratlos zurückzulassen.
Auch, dass zur Wiederaufbauhilfe drei Angebote jedes einzelnen Gewerks ursprünglich eingeholt werden mussten, erschwert den Wideraufbau. Mittlerweile ist nur notwendig, dass man die entsprechenden Anfragen nachweisen kann, denn oftmals bekommt man gar keine Angebote, weil die Firmen alle überfordert sind und auch keine Kapazitäten haben. Schließlich sah die Regelung vor, dass Hauseigentümer, die älter oder schwerbehindert waren, keinen Antrag stellen konnten bzw. durften, wenn sie nicht selber den Wiederaufbau durchführen wollten oder konnten. Auch dies wurde im März 2022 geändert, leider erst 7 Monate nach den Ereignissen. In den letzten 3 Monaten soll die Bearbeitungszeit von Privatanträgen durchschnittlich 9 Tage gedauert haben. Dies ist 9 Monate nach dem Ereignis immer noch nicht schnell, weil die meisten Anträge ja unmittelbar nachdem die Häuser weitestgehend getrocknet waren (also im November und Dezember 2021), gestellt wurden.
Was bedeutet dies für die Frage, ob NRW schnell und unbürokratisch geholfen hat?
Dass überhaupt Hilfe für die nicht versicherten Privateigentümer und Betriebe zur Verfügung gestellt wurde, war eine große Unterstützung für die oft traumatisierten geschädigten Bürgerinnen und Bürger. Dass aber das Szenario weder im Vorfeld beim Katastrophenschutz mit Zuständigkeit beim Innenministerium und dem Umweltministerium in Bezug auf die Vorhersage von Pegelhöchstständen nicht vorausschauend geplant und überdacht war, müssen beide Ministerien sich zurechnen lassen. Aber auch die Auszahlung der Hochwasserhilfe als Billigkeitsentschädigung für solche Großschadensereignisse war nicht durchdacht, denn man hätte aus den Ergebnissen der Oder-Flut in anderen Bundesländern lernen können, zumal seit 2012 der Bericht des Bundesministeriums vorlag: Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2012 (Drucksache 17/12051) vom 3.1.2012, in dem die beiden Szenarien Pandemie und Hochwasser aufgeführt sind. Da die Bundesländer für den Katastrophenschutz zuständig sind, sind auch dort die entsprechenden Planungen durchzuführen.
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