Kleine Anfrage (18/ 143) zur Zuständigkeit des Katastrophenschutzes bei Radioaktivität

Dr. Werner Pfeil MdL hat heute eine kleine Anfrage (18/ 143; Drucksache 18-212) an die Landesregierung übersendet, die sich mit der Zuständigkeit des Katastrophenschutzes bei Radioaktivität beschäftigt. 

 

Tihange liegt 64,62 km von der StädteRegion Aachen, 82 km von Heinsberg und 100 km von

Euskirchen entfernt. 

 

Bei Notfällen in Atomkraftwerken (AKW) mit Freisetzung von radioaktiven Stoffen hängt die

Ausbreitung der radioaktiven Wolke und die Kontamination der Umwelt maßgeblich von den

Freisetzungsbedingungen und den vorherrschenden Wetterbedingungen ab. Das Ausmaß

einer möglichen Kontamination bzw. die Wahrscheinlichkeit für eine aus Sicht des

Strahlenschutzes relevante Kontamination nimmt im Allgemeinen mit wachsendem Abstand

vom Freisetzungsort ab. Auf Basis von Gefährdungsanalysen für schwere AKW-Unfälle

empfiehlt die Strahlenschutzkommission (SSK) Maßnahmen des Katastrophenschutzes (d.h.

insbesondere die Schutzmaßnahmen Evakuierung, Aufforderung zum Aufenthalt in Gebäuden

und Jodblockade) in folgenden Abständen (Zonen), um deutsche und grenznahe ausländische

AKW mit unterschiedlichen Planungsvorgaben vorzubereiten.

 

Sie können die Anfrage hier downloaden. 

Die Landesregierung hat Zeit, die Fragen bis zum 11.08.22 zu beantworten. 

Alle Initiativen von Dr. Pfeil finden Sie in der Rubrik "Im Parlament". 

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MMD18-212 Radioaktivität Katastrophensch
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