
Der EuGH hat am 01.08.2022 zum Familiennachzug von Flüchtlingen entschieden und klargestellt, dass es bei den Fragen rund um den Familiennachzug minderjähriger Flüchtlinge nur auf den Zeitpunkt der Antragstellung ankommen kann. Maßgeblich sei das Recht auf
Familienzusammenführung. Das Ziel der Richtlinie 2003/86/EG sei die Begünstigung der Familienzusammenführung und der Schutz Minderjähriger, die Achtung des Privat- und Familienlebens und das Kindeswohl.
Zur entsprechenden Umsetzung der Gerichtsentscheidung hat Dr. Pfeil MdL Fragen an die Landesregierung adressiert.
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