Kleine Anfrage (18/335): Drogentests im NRW-Strafvollzug nach Gerichtsurteil

Am 22. Juli 2022 hat das Bundesverfassungsgericht sich mit sog. Drogenscreenings im Strafvollzug auseinandergesetzt. Anlass war die Verfassungsbeschwerde eines Häftlings aus der JVA Bochum. Dieser war binnen kurzer Zeit mehrfach auf Drogen getestet worden und musste hierbei vor einem Wärter eine Urinprobe abgeben. Das Gericht hat entscheiden, dass diese Vorgehensweise das Schamgefühl verletzt und neue Testformen, wie eine Punktion der Fingerbeere (Blutprobe) angeordnet. Diese Tests seien ebenso zuverlässig, jedoch für den Betroffenen nicht so schwerwiegend. Dr. Pfeil MdL nutzt diese Gerichtsentscheidung, um in einer kleinen Anfrage die generelle Praxis in NRW-Gefängnissen zu hinterfragen.

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MMD18-556 - 335 Drogenscreening NRW-Str
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