
Ein wichtiger Punkt des Kulturgesetzbuches umfasst die Verbesserung der sozialen und
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen von Künstlerinnen und Künstlern. Dazu wurde in einem eigenen Paragraphen festgehalten, dass bei allen Förderungen des Landes Honoraruntergrenzen zu beachten sind. Dr. Pfeil MdL hinterfragt in einer aktuellen Anfrage an die Landesregierung, inwieweit die Standards eingehalten und umgesetzt werden.
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