
Im Rahmen der Kleinen Anfrage 435 hinterfragt der Landtagsabgeordnete Dr. Werner Pfeil (FDP) den Sanierungsstillstand an den Ufern von Flüssen und Bächen in NRW, welche durch das verheerende Starkregenereignis vom 14. und 15. Juli 2021 beschädigt worden sind.
„Die Folgen des Hochwassers aus dem Jahr 2021 werden noch lange spürbar sein. Besonders deutlich wird dies an den Ufern rund um die betroffenen Flüsse und Bäche“, erklärt der FDP-Landtagsabgeordnete und Sprecher im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss „Hochwasserkatastrophe“ Dr. Werner Pfeil.
Schadensaufnahmen und -beseitigungen bleiben oftmals aus, da die Eigentumsverhältnisse der baulichen Einrichtungen an den Ufern streitig sind. Bezüglich doppelfunktionaler Ufermauern, die sowohl wasserwirtschaftlichen Zwecken dienen als auch die Nutzbarkeit anliegender Grundstücke fördern, hat das Oberverwaltungsgericht NRW in seinem Beschluss vom 28.09.2015 – 20 A 20/13 – bestätigt, dass die Unterhaltung und Sanierung zumindest nicht allein den Eigentümern der Anliegergrundstücke obliegt.
„Das Fehlen konkreter landesrechtlicher Regelungen erschwert ein schnelles staatliches Handeln. Die Antwort der Landesregierung soll Aufschluss über die aktuelle faktische und rechtliche Situation bringen sowie Klarheit über konkrete Lösungsvorschläge schaffen“, so Dr. Pfeil MdL weiter.
Bei Interesse kann gerne die Antwort auf die Kleine Anfrage – sobald vorliegend – bei dem Landtagsbüro unter werner.pfeil@landtag.nrw.de erfragt werden.
Alle Kleinen Anfragen sowie die entsprechenden Antworten können Sie hier (Link) einsehen.
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