
In der Kleinen Anfrage 511 hinterfragt Dr. Werner Pfeil MdL die Situation drittstaatsangehöriger Familienmitglieder in Nordrhein-Westfalen, die Elternteil eines EU-Bürgers sind. Anlass für die Kleine Anfrage ist ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs, dass ein Bürger eines Drittstaats, der als Familienangehöriger eines EU-Bürgers über einen Aufenthaltstitel verfügt, eine langfristige Aufenthaltsberechtigung erhalten kann (Urt. v. 07.09.2022, Az. C-624/20).
In dem konkreten Fall ging es um eine ghanaische Mutter, die sich mit ihrem Sohn, die niederländische Staatsangehörigkeit besitzt, seit 2013 in den Niederlanden aufhält. Ihr Antrag auf eine langfristige Aufenthaltsberechtigung ist nach Ansicht des EuGHs von den niederländischen Behörden zu Unrecht abgelehnt worden. Ferner entschieden die Richter, dass in bestimmten Fällen gleichzeitig mit dem Aufenthaltsrecht auch eine Arbeitserlaubnis erteilt werden müsse.
„Vor diesem Hintergrund erscheint es mir wichtig, auch die Situation drittstaatsangehöriger Familienmitglieder, die Elternteil eines EU-Bürgers, in Nordrhein-Westfalen zu hinterfragen“, findet Dr. Pfeil MdL. „Wir müssen wissen, um wie viele Personen es sich handelt und in wie vielen Fällen Verwaltungsverfahren anhängig sind. Es muss sichergestellt werden, dass das Urteil des EuGH entsprechend auf diese Fälle angewandt wird“.
Bei Interesse kann die Antwort auf die Kleine Anfrage - sobald vorliegend - gerne bei dem Landtagsbüro unter werner.pfeil@landtag.nrw.de erfragt werden.
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