
In seiner Kleinen Anfrage 1221 hinterfragt der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion Dr. Werner Pfeil den Umgang von personenbezogenen Daten und Bildern von Kindern im Internet.
Anlass war der 27. Bericht der Landesdatenschutzbeauftragten für das Jahr 2022, in dem von einer lnfluencerin berichtet wird, die regelmäßig Fotografien ihrer minderjährigen Kinder auf ihrer Internetpräsenz sowie ihrem lnstagram-Account online stellte, um Produkte verschiedener Unternehmen gegen Vergütung zu bewerben.
Angesichts der kaum kontrollierbaren Weiterverarbeitung von im Internet veröffentlichten Kinderfotografien und der Gefahr einer unberechtigten Nutzung durch Dritte (Pädophilie, Cybermobbing), ist bei der Veröffentlichung von Kinderfotos eine besondere Vorsicht geboten.
„Die bestehende Rechtslage weist aktuell eine Regelungslücke für die Veröffentlichung von Fotos noch nicht einsichtsfähiger Kinder im Internet auf, soweit diese auch im wirtschaftlichen Interesse der Eltern erfolgt“, so Dr. Pfeil. „Es ist entscheidend, gerade die schwächsten und zugleich kostbarsten Mitglieder der Gesellschaft- unsere Kinder- vor den Gefahren aus dem Internet zu schützen. Wir fragen daher die Landesregierung, was bisher präventiv zur Aufklärung über die Gefahren bei Veröffentlichungen von Kinderfotografien im Internet getan wurde und ob es Pläne für Kampagnen und Schließung von Gesetzeslücken gibt“.
Die Landesregierung hat nun vier Wochen Zeit auf die Kleine Anfrage zu antworten. Bei Interesse kann die Antwort auf die Kleine Anfrage gerne unter werner.pfeil@landtag.nrw.de erfragt werden.
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