PM Dr. Pfeil MdL: Mehr Engagament für den Rechtsstaat

Leider fehlt es aktuell nicht nur an hauptberuflichen Richterinnen und Richtern, sondern auch an ehrenamtlichen Schöffinnen und Schöffen.

 

Zum Thema des Mangels an Freiwilligen für das Schöffenamt erklärt der Aachener Landtagsabgeordnete und rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Werner Pfeil:

 

„Dies ist umso bedauerlicher, als das Schöffenamt eine echte Möglichkeit zur eigenen Mitwirkung im Justizbereich darstellt. Als ehrenamtliche Richterinnen und Richter haben Schöffinnen und Schöffen dieselben Rechte und Pflichten wie Berufsrichterinnen und Berufsrichter und nehmen an der gesamten Hauptverhandlung und Urteilsfindung teil. Am Ende entscheiden sie über Schuld und Unschuld sowie über eine zu verhängende Strafe.“

 

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Allein in Aachen haben sich auf knapp 600 gesuchte Stellen bisher nur 250 Interessenten gemeldet. „Ich würde mich freuen und es sehr begrüßen, wenn sich auch in Aachen noch weitere Freiwillige für diese interessante Tätigkeit melden würden“, so Dr. Pfeil.

Hintergrundinformation:

 

Die formalen Anforderungen an die Tätigkeit sind nicht allzu hoch und juristische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Bewerber müssen zwischen 25 und 69 Jahre alt, deutsche Staatsangehörige und gesundheitlich ausreichend belastbar sein. Sie werden auf Grund einer von der Gemeindebehörde aufgestellten Vorschlagsliste von einem Ausschuss für fünf Jahre gewählt. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Schöffen sind für die Zeit ihrer Amtstätigkeit von der Arbeitsleistung freizustellen. Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen der Übernahme oder der Ausübung des Amtes ist unzulässig.

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