PM Dr. Werner Pfeil MdL: Wir brauchen ein Resozialisierungsgesetz auch in NRW!

Es gibt zwar Richtlinien, aber keine verbindliche aktuelle Regelung zur Resozialisierung. Internationale Erfahrungen der Behandlungsforschung sollten dabei ausgewertet werden, Erfahrungen des Übergangsmanagements sind zu betrachten, eine Abwägung zwischen zulässigen Grundrechtseingriffen und Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ist vorzunehmen. Aber auch die Weiterentwicklung des Opferschutzes in NRW über den Täter-Opfer-Ausgleich hinaus und die Anforderungen an psychiatrische Behandlungen bei Kriegsflüchtlingen sind dabei zu berücksichtigen.

 

Ein Resozialisierungsgesetz, das den Anforderungen des Jahres 2023 gerecht wird, ist daher notwendig.

Hintergrund ist der Tod zweier Jugendlicher am 25. Januar 2023 im Regionalzug nach Brokstedt durch einen Kriegsflüchtling, der zuvor mehrfach straffällig geworden war und an psychischen Problemen litt. Dabei war von dem behandelnden Psychologen genau für diesen Tag der nächste Behandlungstermin angesetzt worden. Der Psychologe war nicht über die Entlassung informiert.

 

„Dies ist nur ein Beispiel, warum wir ein Resozialisierungsgesetz benötigen.“ so der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Dr. Werner Pfeil. „Nicht alle Straftaten sind vermeidbar, aber wir müssen alles in unserer Macht stehende tun, um vermeidbare Straftaten zu verhindern! Wir fordern daher die zügige Ausarbeitung eines Resozialisierungsgesetzes, das die Begleitung von Gefangenen in die Freiheit regelt und spezielle psychologische Behandlung von straffälligen psychisch erkrankten Personen sichergestellt. Es reicht nicht aus, dieses Projekt in den Koalitionsvertrag aufzunehmen und „irgendwann“ in Angriff zu nehmen. Jede Straftat, die aufgrund der unzureichenden Vorbereitung bei der Haftentlassung begangen wird, ist eine zuviel!“

Die Rückfallquote von verurteilten Straftätern liegt in den ersten drei Jahren nach der Verurteilung bei 35 %, wenn ein Zeitraum von sechs Jahren betrachtet wird sogar bei 44 %. Dabei sind die Rückfallquoten bei schweren Straftaten tendenziell höher als bei leichten Straftaten Bisher ist die Haftentlassung und -begleitung nur lückenhaft im Strafvollzugsgesetz NRW und den Leitlinien für den Strafvollzug NRW aus dem Jahr 2012 geregelt.

 

 

Unter dem Tagesordnungspunkt 11 wurde am 29.3.2023 der Antrag der FDP-Fraktion „Besserer Schutz vor gewalttätigen Wiederholungstätern. Einführung eines Resozialisierungsgesetzes auch in Nordrhein-Westfalen!“ im Plenum des Landtags NRW diskutiert und zur weiteren Bearbeitung in den Rechtsausschuss verwiesen.

Kommentar schreiben

Kommentare: 0