In den Freiburger Thesen von 1971 hatten wir als erste schon ein Kapitel zur Umweltpolitik und auch in den Karlsruher Freiheitsthesen von 2012 stellen wir unseren Standpunkt hierzu dar. Es gilt der Verantwortungs-grundsatz, wer Umweltschäden und Umweltsünden zu verantworten hat, haftet auch dafür. In unserem Freiheitsthesen heißt es (Rdnr. 26): „Eine Abwägung zugunsten kurzfristiger wirtschaftlicher Interessen kann und darf es hier nicht geben. Die Grenze der Belastbarkeit von Ökosystemen ist daher eine notwendige Leitplanke für die nachhaltige Entwicklung.“
Ganz konkret unterstütze ich daher als Fraktionsmitglied der FDP-Fraktion in der StädteRegion die beiden Klagen, die die StädteRegion Aachen mit mehr als 100 weiteren Kommunen und Städten aus Deutschland, den Niederlanden und Luxemburg in Belgien eingereicht hat. Auch die Resolution des Zweckverbandes Region Aachen zum Thema Tihange wurde von mir als Fraktionsvorsitzender unterzeichnet.
Wir wollen zum Schutz des Einzelnen, zum Schutz der Bevölkerung insgesamt und zum Schutz unserer Heimat Klarheit schaffen, über die Zulässigkeit der Inbetriebnahme des Pannenreaktors in Tihange.
Es geht um Aufklärung der Bevölkerung, es geht um Prüfung des belgischen Inbetriebnahmeverfahren und es geht darum, der belgischen Regierung zu zeigen, dass sehr wohl die Bürgerinnen und Bürger jenseits der Grenzen, also in Deutschland, den Niederlanden und Luxemburg ein berechtigtes Interesse daran haben, zu erfahren, wie es um ihre Sicherheit bestellt ist. Und letztlich geht es auch darum, geltendes Recht umzusetzen und den Reaktor auf Dauer abzuschalten, sollte ein 100%iger Schutz der Bevölkerung nicht gesichert sein.
Dafür setze ich mich ein und werde dies auch weiter tun.